Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: NISSHIN EXTRA 6 OD (005945-60)
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
005945-60 |
Zulassung: |
16.07.2008 bis 31.12.2024
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2022-11 |
16.07.2008 |
31.12.2024 |
2020-12 |
16.07.2008 |
31.12.2022 |
2019-1 |
16.07.2008 |
31.12.2020 |
2014-3 |
16.07.2008 |
31.12.2018 |
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Versuchsbezeichnung: |
ISK-09506-H-0-OD;ISK-09506-H-1-OD |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Dispersion in Öl (ölhaltiges Suspensionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Nicosulfuron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 60 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 0.50 - 20.00 l Anzahl: 1 Menge: 1.00 l Anzahl: 1 Menge: 0.50 - 20.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
ISK Biosciences Europe N.V.
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Vertrieb: |
ISK Biosciences Europe N.V.
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH2 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
R 36 : Reizt die Augen |
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NG200 |
Das Pflanzenschutzmittel darf nur in den bei der Zulassung festgesetzten Entwicklungsstadien der Kultur eingesetzt werden. |
NG326-1 |
Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. |
NG327 |
Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron. |
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
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Auflagen
EB001-2, NW263, NW265, SB001, SB111, SB166, SE110, SF245-02, SS110-1, SS120-1, SS206, SS2101, SS2202, SS530, SS610, RK050, RX020, RX036, RX043, SK012, SX002, SX013, SX024, SX026, SX035, SX046, SX057, SP001, WH951, WH952 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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