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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Patel 300 EC (00A271-61)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Patel 300 EC

Zulassungsnummer: 00A271-61

Zulassung:

02.10.2020 bis 31.07.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2022-6 02.10.2020 31.07.2024
2020-10 02.10.2020 31.07.2022
Versuchsbezeichnung: GLM-00271-F-0-EC

Wirkungsbereiche:

Fungizid
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Prothioconazol Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 300 g/l 
Abpackung: Anzahl:  12 - 20 Menge:  500.00 - 1000.00  ml 
Anzahl:  12 - 20 Menge:  500.00 - 1000.00  ml 
Anzahl:  12 - 20 Menge:  500.00 - 1000.00  ml 
Anzahl:  1 - 12 Menge:  2.00 - 20.00  l 
Anzahl:  1 - 12 Menge:  2.00 - 20.00  l 
Anzahl:  1 - 12 Menge:  2.00 - 20.00  l 
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Verursacht Hautreizungen. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: GLOBACHEM NV
Vertrieb: Certis Belchim B.V.
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SF275-VEAC Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SS206, SF245-02, SB166, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6644 Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.
NB6645 Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen be-flogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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