Pflanzenschutzmittel: Auflagen, Kennzeichnungstexte und Hinweise |
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Mittel: |
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Zulassungsnummer: |
008395-00 |
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Auflagen und Kennzeichnungstexte
SB005 |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. |
SB010 |
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
SB111 |
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. |
SB166 |
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SB199 |
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. |
SF245-02 |
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. |
SF264-7 |
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen. |
SS206 |
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
WMH12 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12 |
WMH15 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15 |
WH952 |
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen. |
NN3002 |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
NW262 |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264 |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
NW265 |
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
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Hinweise
NB6641: |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001: |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
Inhaber | Mittel | Anwendung | Kultur | Schaderreger / Schädling |
BASF SE | Pontos | 008395-00/00-001 | Winterroggen Wintergerste Wintertriticale | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/00-002 | Winterweichweizen | Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/01-001 | Emmer Einkorn | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz, Welsches Weidelgras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/01-002 | Emmer Einkorn | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Acker-Fuchsschwanz, Welsches Weidelgras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/00-005 | Winterroggen Wintergerste Wintertriticale | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/00-006 | Winterweichweizen | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/00-007 | Winterroggen Wintergerste Wintertriticale | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/00-008 | Winterweichweizen | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/01-003 | Emmer Einkorn | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
BASF SE | Pontos | 008395-00/01-004 | Emmer Einkorn | Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter |
Zulassung | Mittel | Anwendung | Kultur | Schaderreger / Schädling |
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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