SS705 |
Bei der Entsorgung der Restlösung des Pflanzenschutzmittels sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), ein Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), eine Kopfhaube mit Gesichtsschutz sowie eine Gummischürze zu tragen. |
SS206 |
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
SS1201 |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels. |
SF520-1 |
Die Räume/Lager nach dem Aktivieren des speziellen Gerätes sofort verlassen und verschließen. |
SF270 |
Die nach Gebrauch des Mittels verbleibende Restlösung ist in geschlossenen Behältern zu sammeln und zur Entsorgung zu bringen. |
SF269 |
Ungeschützte Personen sind während des Behandlungszeitraums von den behandelten Bereichen fernzuhalten. |
SF268 |
Dieses Produkt darf nur von im Umgang mit dem Produkt geschultem Personal benutzt werden. |
SF267 |
Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 15 Minuten zu betreiben. |
SF169 |
Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen. |
SB166 |
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SB110 |
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SB005 |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. |
SB001 |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
EB001-1 |
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. |