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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
005312-00 |
Zulassung: |
11.04.2006 bis 30.06.2024
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-6 |
11.04.2006 |
30.06.2024 |
2021-6 |
11.04.2006 |
30.06.2023 |
2019-6 |
11.04.2006 |
30.06.2021 |
2018-7 |
11.04.2006 |
30.06.2019 |
2017-1 |
11.04.2006 |
30.06.2018 |
2014-3 |
11.04.2006 |
31.12.2016 |
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Versuchsbezeichnung: |
SCF-00150-H-1-WG |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat |
Wirkstoffe: |
Flumioxazin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 500 g/kg
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Abpackung: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Umweltgefährlich Giftig Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
SUMITOMO CHEMICAL
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Parallelimport gültig: |
005312-00/001: Handelsname: Agrimex Flumioxazin 500 WP Importeur: Agrimex UK Ltd. Bescheid vom 21.04.2008 gültig bis 30.06.2024
005312-00/002: Handelsname: FLUMIOCARE Bescheid vom 06.03.2023 gültig bis 30.06.2024
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Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine |
Kennzeichnung nach GefStoffV
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen |
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren |
R 61 : Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW468 |
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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Auflagen
NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, SX057, SX053, SX045, SX035, SX013, SK012, SK001, RX061, RK050, SP001, VH299 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN130 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. |
NN160 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. |
NN165 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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