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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
008100-00 |
Zulassung: |
31.01.2019 bis 15.12.2025
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2024-3 |
31.01.2019 |
15.12.2025 |
2022-3 |
31.01.2019 |
30.04.2024 |
2020-4 |
31.01.2019 |
30.04.2022 |
2019-2 |
31.01.2019 |
30.04.2020 |
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Versuchsbezeichnung: |
LIF-11116-W-0-EC |
Wirkungsbereiche: |
Wachstumsregler Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) |
Wirkstoffe: |
Trinexapac Ethylester Reingehalt: 250 Grundstruktur: 222 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 10.00 l Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 10.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Enthält Trinexapac-ethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition . Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
Life Scientific Limited
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Vertrieb: |
keine Angaben |
Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine |
Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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Auflagen
EB001-2, NW261, NW262, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN1002 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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