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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: UP CTU 700 SC (024091-61)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

UP CTU 700 SC

Zulassungsnummer: 024091-61

Zulassung:

08.03.2019 bis 31.10.2024 
Stand Zulassung
vom bis
2022-10 08.03.2019 31.10.2024
2020-11 08.03.2019 31.10.2022
2019-10 08.03.2019 31.10.2020
2019-4 08.03.2019 31.10.2019
Versuchsbezeichnung: ADD-18901-H-0-SC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Chlortoluron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 700 g/l 
Abpackung: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Umweltgefährlich 
Gesundheitsschädlich 
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: UPL Deutschland GmbH
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH5 Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5

Kennzeichnung nach GefStoffV

R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. 
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten 
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG337 Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Chlortoluron enthalten. 
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

SB001, EB001-2, NW261, NW262, NW265, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, RK050, RX040, RX063, SK012, SX002, SX013, SX035, SX046, SX057, SP001, VH375, WH951, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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