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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
008246-00 |
Zulassung: |
17.09.2020 bis 28.02.2025
Stand |
Zulassung |
vom |
bis |
2023-2 |
17.09.2020 |
28.02.2025 |
2021-4 |
17.09.2020 |
28.02.2023 |
2020-11 |
17.09.2020 |
28.02.2022 |
2020-10 |
17.09.2020 |
31.12.2020 |
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Versuchsbezeichnung: |
CHE-58760-F-0-SC |
Wirkungsbereiche: |
Fungizid Formulierung: Suspensionskonzentrat |
Wirkstoffe: |
Fluazinam Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 375 g/l Azoxystrobin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 150 g/l
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Abpackung: |
Anzahl: 1 - 24 Menge: 0.10 - 5.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 0.10 - 5.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 1.00 - 5.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 0.10 - 5.00 l Anzahl: 1 - 4 Menge: 5.00 - 50.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 0.10 - 5.00 l Anzahl: 1 - 4 Menge: 5.00 - 50.00 l Anzahl: 1 - 4 Menge: 5.00 - 50.00 l Anzahl: 1 - 24 Menge: 0.10 - 5.00 l
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Gefahrenhinweise: |
Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Gefahrensymbole: |
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Zulassungsinhaber: |
Cheminova Deutschland GmbH
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Vertrieb: |
Cheminova Deutschland GmbH
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFC3 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3 |
WMFC5 |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C5 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SF275-VEAC |
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS530 |
Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
VA277 |
Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Die Anwendung muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50% eingetragen ist. |
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Auflagen
EB001-2, NN3002, NW262, NW264, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, WH952 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN1001 |
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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