Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Zünsler & Raupenfrei Xentari (024426-61)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Handelsbezeichnungen:

Zünsler & Raupenfrei Xentari

Zulassungsnummer: 024426-61

Zulassung:

04.09.2017 bis 30.04.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2024-4 04.09.2017 30.04.2025
2022-4 04.09.2017 30.04.2024
2020-4 04.09.2017 30.04.2022
2017-11 04.09.2017 30.04.2020
2017-9 04.09.2017 31.12.2017
Versuchsbezeichnung: 10061-13360-I-0-WG

Wirkungsbereiche:

Insektizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 Grundkörper Reingehalt: 540 Grundstruktur: 540 g/kg Bio: 15000 IU/mg 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  25.00  g 
Anzahl:  3 Menge:  5.00  g 
Anzahl:  2 Menge:  3.00  g 
Gefahrenhinweise: Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung 
Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
Vertrieb: Evergreen Garden Care
Parallelimport gültig: keine Angaben
Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI11 Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11

Kennzeichnung nach GefStoffV

S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen 
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen 
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden 
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren 
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
NW604 Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. 

Auflagen

EO005-2, HE110, HS110, HS206, HS2101, NW263, SB001, SB110, SB166, SE110, SF245-01, SS110, SS206, SS2101, VA302, SK015, SX002, SX024, SX026, SX046, RA062, SP001, VH650, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN002 Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.