Die Schweinepest wird durch einen Virus verursacht und kommt bei Haus- und Wildschweinen vor. Er kann durch Tiertransporte, Verfüttern von unsachgemäß abgekochten Schlacht- und Küchenabfällen, aber auch Personenverkehr auf dem Hof, verseuchtes Futter und verschmutzte Einstreu eingeschleppt werden. Die Inaktivierung des Viruses erfolgt erst bei einem pH-Wert < 3 oder Kochen bei mindestens 60°C für die Dauer von 5 - 20 Minuten.
Erreger Der Erreger ist der Togavirus. Hat eine Sau die Krankheit überstanden, können sie den Erreger auf die Ferkel übertragen und so zur Verbreitung, insbesondere durch den Viehhandel, beitragen.
Infektion Die Infektion erfolgt meist über unzureichend behandelte Fleisch- und Küchenabfälle, Viehtransporte und Zukauf infizierter Tiere. Der Erreger ist außerordentlich widerstandsfähig und kann in tiefgefrorenem Fleisch 20 Monate ansteckungsfähig bleiben. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage, mitunter aber auch länger. Der Erreger wird vom kranken Tier vor allem über Harn und kot, Rachen- und Augensekret sowie über das Sperma ausgeschieden. Hauptsächlicher Infektionsgrund ist die Aufnahme des Erregers mit dem Futter, Tränknadeln, Impfnadeln, blutsaugende Insekten und dem Deckakt.
Symptome
Beim akuten Krankheitsverlauf kommt es nach der Inkubationszeit von 3 - 12 Tagen zu den ersten klinischen Symptomen. Hohes Fieber, Inappetenz, Abgeschlagenheit, schwankender Gang, punktförmige bis flächenhafte Einblutungen der Haut, blaue Ohren und Durchfall (gefolgt von Tod nach 1 - 2 Wochen). Chronisch erkrankte Tiere magern ab, leiden abwechselnd unter Durchfall und Verstopfung, Husten und Atembeschwerden. Die Haut erkrankter Tiere sieht schmutzig-grau aus. Sauen verferkeln und leiden unter Gebärmutterentzündungen. Pathologisch werden Blutungen in den Lymphknoten, Nieren und auf der Schleimhaut gefunden. Knopfartige Geschwüre finden sich zudem in der Schleimhaut von Dick- und Blinddarm.
Prophylaxe
Der Personenverkehr auf dem Betrieb, Viehhandel und der Zukauf sind streng zu kontrollieren. Strickte Hygiene ist bei allen verwendeten Betriebsmitteln einzuhalten.
Therapie
Bei der Schweinepest wird der gesamte Schweinebestand geschlachtet und vom Staat entschädigt. Eine prophylaktische Impfung in gefährdeten Beständen ist möglich; eine Genehmigung muss jedoch bei den zuständigen Behörden eingeholt werden. Es sind nur Impfstoffe zugelassen, die eine Weiterverbreitung des Virus unterbinden.
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