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Augsburg, Königsplatz / (Bayern) - Luftschadstoffe Messwerte 06.02.2023

 06.02.2023 
Bundesland
Ort/Gebiet
Datum
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 01:00:00 1319
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 02:00:00 1818
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 03:00:00 2317
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 04:00:00 1516
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 05:00:00 1517
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 06:00:00 1020
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 07:00:00 1330
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 08:00:00 1946
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 09:00:00 2042
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 10:00:00 1434
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 11:00:00 1228
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 12:00:00 1421
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 13:00:00 1818
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 14:00:00
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 15:00:00 1520
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 16:00:00 1121
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 17:00:00 1421
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 18:00:00 1823
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 19:00:00 1429
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 20:00:00 2023
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 21:00:00 1221
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 22:00:00 1622
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 23:00:00 1820
Augsburg, Königsplatz 06.02.2023 24:00:00 2017
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Datengrundlage
Feinstaub (µg/m³): Tagesmittelwerte
Kohlenmonoxid (mg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Ozon (µg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Schwefeldioxid (µg/m³): Tagesmittelwete
Stickstoffdioxid (µg/m³): Ein-Stunden-Mittelwerte


Feinstaub-Grenzwerte

Seit 2005 darf mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV)) die PM10-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Die WHO-Vorgabe (keine Verpflichtung!) für Feinstaub der Partikelgröße PM10 liegt bei 20 µg/m³. Im internationalen Vergleich hat die EU die höchsten Grenzwerte (EU-Vergleich 2000-2017). PM steht für "particulate matter".

Vor allem in trockenen Wintern oder aber auch in heißen Sommern können die Feinstaub-Grenzwerte schnell übertroffen werden. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist hauptsächlich der Straßenverkehr eine wichtige Feinstaubquelle.

Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit. Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2.5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems können dann die Folge sein.


Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das sogar durch Betondecken und Wände dringt. Es entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen (Öl, Gas, Holz, Pellets, Grillkohle). Es bildet sich, wenn bei Verbrennungsprozessen zu wenig Sauerstoff zur Verfügung steht. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kraftfahrzeugverkehr.

Am 1. Januar 2005 ist zum Schutz von Mensch und Umwelt der Grenzwert für Kohlenmonoxid in Kraft getreten. Danach darf der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) nicht überschreiten.

Kohlenmonoxid beeinträchtigt als Luftschadstoff die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren, da das Gas sich an das Hämoglobin im Blut bindet. CO ist ein starkes Atemgift und kann zudem Auswirkungen auf das Zentralnervensystem haben.

Ozon

Ozon (O3) wird nicht direkt freigesetzt, sondern bildet sich in den unteren Luftschichten der Atmosphäre bis in etwa zehn Kilometer Höhe bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe photochemische Reaktionen von Sauerstoff und Luftverunreinigungen. Vor allem flüchtige organische Verbindungen (VOC = volatile organic compounds) einschließlich Methan sowie Stickstoffoxide (NOx) sind an diesen Reaktionen beteiligt.

Um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung bei kurzfristiger Exposition gegenüber erhöhten Ozonkonzentrationen auszuschließen, legt die 39. BImSchV Informations- und Alarmschwellenwerte fest. Der Informationsschwellenwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), gemittelt über eine Stunde, dient dem Schutz der Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen. Der Alarmschwellenwert von 240 µg/m³, gemittelt über eine Stunde, bezeichnet die Schwelle, bei deren Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht.

Seit 1990 hat die Zahl der Tage mit Ozonwerten über 180 beziehungsweise 240 µg/m³ deutlich abgenommen. Diese Abnahme ist von zwischenjährlichen Schwankungen überlagert, die auf die jährlich schwankenden meteorologischen sommerlichen
Witterungsbedingungen zurückzuführen sind. Die Ozonkonzentration wird an rund 260 Messstationen in Deutschland überwacht.

Stickstoffoxid

Stickstoffoxid ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene gasförmige Verbindungen, die aus den Atomen Stickstoff (N) und Sauerstoff (O) aufgebaut sind. Vereinfacht werden nur die beiden wichtigsten Verbindungen Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) dazu gezählt.

Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NOx-Quelle.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m³. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m³ NOx als Jahresmittelwert verwendet.

In der Umwelt vorkommende Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Problem, da sich eine Bronchienverengung einstellen kann, die zum Beispiel durch die Wirkungen von Allergenen sogar noch verstärkt werden kann.

Quelle: UBA

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