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Hamburg, Dänenweg / (Hamburg) - Luftschadstoffe Messwerte 25.01.2022

 25.01.2022 
Bundesland
Ort/Gebiet
Datum
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 01:00:00 2928
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 02:00:00 3522
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 03:00:00 4513
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 04:00:00 5011
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 05:00:00 4913
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 06:00:00 5019
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 07:00:00 5122
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 08:00:00 4932
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 09:00:00 4633
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 10:00:00 4338
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 11:00:00 3734
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 12:00:00 3431
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 13:00:00 3131
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 14:00:00 2729
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 15:00:00 2127
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 16:00:00 1633
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 17:00:00 1532
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 18:00:00 1428
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 19:00:00 1327
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 20:00:00 1519
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 21:00:00 1616
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 22:00:00 1317
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 23:00:00 1616
Hamburg, Dänenweg 25.01.2022 24:00:00 1918
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Datengrundlage
Feinstaub (µg/m³): Tagesmittelwerte
Kohlenmonoxid (mg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Ozon (µg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Schwefeldioxid (µg/m³): Tagesmittelwete
Stickstoffdioxid (µg/m³): Ein-Stunden-Mittelwerte


Feinstaub-Grenzwerte

Seit 2005 darf mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV)) die PM10-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Die WHO-Vorgabe (keine Verpflichtung!) für Feinstaub der Partikelgröße PM10 liegt bei 20 µg/m³. Im internationalen Vergleich hat die EU die höchsten Grenzwerte (EU-Vergleich 2000-2017). PM steht für "particulate matter".

Vor allem in trockenen Wintern oder aber auch in heißen Sommern können die Feinstaub-Grenzwerte schnell übertroffen werden. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist hauptsächlich der Straßenverkehr eine wichtige Feinstaubquelle.

Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit. Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2.5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems können dann die Folge sein.


Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das sogar durch Betondecken und Wände dringt. Es entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen (Öl, Gas, Holz, Pellets, Grillkohle). Es bildet sich, wenn bei Verbrennungsprozessen zu wenig Sauerstoff zur Verfügung steht. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kraftfahrzeugverkehr.

Am 1. Januar 2005 ist zum Schutz von Mensch und Umwelt der Grenzwert für Kohlenmonoxid in Kraft getreten. Danach darf der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) nicht überschreiten.

Kohlenmonoxid beeinträchtigt als Luftschadstoff die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren, da das Gas sich an das Hämoglobin im Blut bindet. CO ist ein starkes Atemgift und kann zudem Auswirkungen auf das Zentralnervensystem haben.

Ozon

Ozon (O3) wird nicht direkt freigesetzt, sondern bildet sich in den unteren Luftschichten der Atmosphäre bis in etwa zehn Kilometer Höhe bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe photochemische Reaktionen von Sauerstoff und Luftverunreinigungen. Vor allem flüchtige organische Verbindungen (VOC = volatile organic compounds) einschließlich Methan sowie Stickstoffoxide (NOx) sind an diesen Reaktionen beteiligt.

Um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung bei kurzfristiger Exposition gegenüber erhöhten Ozonkonzentrationen auszuschließen, legt die 39. BImSchV Informations- und Alarmschwellenwerte fest. Der Informationsschwellenwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), gemittelt über eine Stunde, dient dem Schutz der Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen. Der Alarmschwellenwert von 240 µg/m³, gemittelt über eine Stunde, bezeichnet die Schwelle, bei deren Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht.

Seit 1990 hat die Zahl der Tage mit Ozonwerten über 180 beziehungsweise 240 µg/m³ deutlich abgenommen. Diese Abnahme ist von zwischenjährlichen Schwankungen überlagert, die auf die jährlich schwankenden meteorologischen sommerlichen
Witterungsbedingungen zurückzuführen sind. Die Ozonkonzentration wird an rund 260 Messstationen in Deutschland überwacht.

Stickstoffoxid

Stickstoffoxid ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene gasförmige Verbindungen, die aus den Atomen Stickstoff (N) und Sauerstoff (O) aufgebaut sind. Vereinfacht werden nur die beiden wichtigsten Verbindungen Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) dazu gezählt.

Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NOx-Quelle.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m³. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m³ NOx als Jahresmittelwert verwendet.

In der Umwelt vorkommende Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Problem, da sich eine Bronchienverengung einstellen kann, die zum Beispiel durch die Wirkungen von Allergenen sogar noch verstärkt werden kann.

Quelle: UBA

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