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Stuttgart, Am Neckartor / (Baden-Württemberg) - Luftschadstoffe Messwerte 20.05.2024

 20.05.2024 
Bundesland
Ort/Gebiet
Datum
Maßnahme
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 01:00:00 1036
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 02:00:00 1030
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 03:00:00 1031
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 04:00:00 11
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 05:00:00 1129
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 06:00:00 1124
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 07:00:00 1121
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 08:00:00 1014
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 09:00:00 1015
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 10:00:00 1015
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 11:00:00 1119
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 12:00:00 517
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 13:00:00 519
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 14:00:00 614
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 15:00:00 616
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 16:00:00 625
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 17:00:00 725
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 18:00:00 917
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 19:00:00 920
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 20:00:00 1231
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 21:00:00 1337
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 22:00:00 1546
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 23:00:00 1448
Stuttgart, Am Neckartor 20.05.2024 24:00:00 1140
Station Datum Feinstaub (µg/m³)Kohlenmonoxid (mg/m³)Ozon (µg/m³)Schwefeldioxid (µg/m³)Stickstoffdioxid (µg/m³)
Datengrundlage
Feinstaub (µg/m³): Tagesmittelwerte
Kohlenmonoxid (mg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Ozon (µg/m³): Acht-Stunden-Mittelwerte
Schwefeldioxid (µg/m³): Tagesmittelwete
Stickstoffdioxid (µg/m³): Ein-Stunden-Mittelwerte


Feinstaub-Grenzwerte

Seit 2005 darf mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV)) die PM10-Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Die WHO-Vorgabe (keine Verpflichtung!) für Feinstaub der Partikelgröße PM10 liegt bei 20 µg/m³. Im internationalen Vergleich hat die EU die höchsten Grenzwerte (EU-Vergleich 2000-2017). PM steht für "particulate matter".

Vor allem in trockenen Wintern oder aber auch in heißen Sommern können die Feinstaub-Grenzwerte schnell übertroffen werden. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist hauptsächlich der Straßenverkehr eine wichtige Feinstaubquelle.

Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit. Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2.5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems können dann die Folge sein.


Kohlenmonoxid

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das sogar durch Betondecken und Wände dringt. Es entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen (Öl, Gas, Holz, Pellets, Grillkohle). Es bildet sich, wenn bei Verbrennungsprozessen zu wenig Sauerstoff zur Verfügung steht. Hauptquelle für die CO-Belastung der Luft ist der Kraftfahrzeugverkehr.

Am 1. Januar 2005 ist zum Schutz von Mensch und Umwelt der Grenzwert für Kohlenmonoxid in Kraft getreten. Danach darf der höchste 8-Stunden-Mittelwert eines Tages 10 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) nicht überschreiten.

Kohlenmonoxid beeinträchtigt als Luftschadstoff die Sauerstoffaufnahme von Menschen und Tieren, da das Gas sich an das Hämoglobin im Blut bindet. CO ist ein starkes Atemgift und kann zudem Auswirkungen auf das Zentralnervensystem haben.

Ozon

Ozon (O3) wird nicht direkt freigesetzt, sondern bildet sich in den unteren Luftschichten der Atmosphäre bis in etwa zehn Kilometer Höhe bei intensiver Sonneneinstrahlung durch komplexe photochemische Reaktionen von Sauerstoff und Luftverunreinigungen. Vor allem flüchtige organische Verbindungen (VOC = volatile organic compounds) einschließlich Methan sowie Stickstoffoxide (NOx) sind an diesen Reaktionen beteiligt.

Um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung bei kurzfristiger Exposition gegenüber erhöhten Ozonkonzentrationen auszuschließen, legt die 39. BImSchV Informations- und Alarmschwellenwerte fest. Der Informationsschwellenwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³), gemittelt über eine Stunde, dient dem Schutz der Gesundheit besonders empfindlicher Bevölkerungsgruppen. Der Alarmschwellenwert von 240 µg/m³, gemittelt über eine Stunde, bezeichnet die Schwelle, bei deren Überschreitung ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht.

Seit 1990 hat die Zahl der Tage mit Ozonwerten über 180 beziehungsweise 240 µg/m³ deutlich abgenommen. Diese Abnahme ist von zwischenjährlichen Schwankungen überlagert, die auf die jährlich schwankenden meteorologischen sommerlichen
Witterungsbedingungen zurückzuführen sind. Die Ozonkonzentration wird an rund 260 Messstationen in Deutschland überwacht.

Stickstoffoxid

Stickstoffoxid ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene gasförmige Verbindungen, die aus den Atomen Stickstoff (N) und Sauerstoff (O) aufgebaut sind. Vereinfacht werden nur die beiden wichtigsten Verbindungen Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2) dazu gezählt.

Stickstoffoxide entstehen als Produkte unerwünschter Nebenreaktionen bei Verbrennungsprozessen. Die Hauptquellen von Stickstoffoxiden sind Verbrennungsmotoren und Feuerungsanlagen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr die bedeutendste NOx-Quelle.

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm pro Kubikmeter festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m³. Zum Schutz der Vegetation wird ein kritischer Wert von 30 µg/m³ NOx als Jahresmittelwert verwendet.

In der Umwelt vorkommende Stickstoffdioxid-Konzentrationen sind vor allem für Asthmatiker ein Problem, da sich eine Bronchienverengung einstellen kann, die zum Beispiel durch die Wirkungen von Allergenen sogar noch verstärkt werden kann.

Quelle: UBA

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