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| Oktober 2011: Weil er versehentlich einem Bauern ins Knie geschossen hat, muss ein Jäger aus Lippe Waffen und Jagdlizenz abgeben. Das Verwaltungsgericht in Minden bestätigte im August 2012 eine entsprechende Entscheidung des Kreises Lippe.
Der Mann hatte im Oktober bei Detmold an einer Gesellschaftsjagd teilgenommen. Dabei wurde der völlig unbeteiligte Landwirt getroffen. Der Jäger sei «in jedem Falle leichtfertig im Umgang mit Waffe und Munition gewesen», urteilte das Gericht.
Auch die Version des Klägers, ein Schuss könne auch vom Boden abgeprallt sein, überzeugte nicht. (Aktenzeichen: 8 K 1001/12 und 1002/12 - nicht rechtskräftig). Der Kreis habe zu Recht den Jagdschein eingezogen und die Waffenbesitzkarte widerrufen. (dpa) |