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Pflanzenschutzmittel Promalin: Minderung der Fruchtberostung; Förderung der Fruchtgröße in Apfel (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

008403-00/00-001

Handelsbezeichnungen:

Promalin

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 10.12.2018 bis: 31.08.2025

Einsatzgebiet:

Obstbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler

Wirkstoffe:

Gibberelline (GA4/GA7); 6-Benzyladenin

Zulassungsinhaber:

SUMITOMO CHEMICAL

Vertrieb:

Certis Belchim B.V.

Kultur:

Apfel
(Pflanzkultur) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Minderung der Fruchtberostung; Förderung der Fruchtgröße

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: keine Angaben
Stadium Kultur/Objekt: von: Vollblüte: mind. 50 % der Blüten geöffnet, erste Blütenblätter fallen ab bis: Zweiter Fruchtfall 
Wartezeit: Freiland: Apfel: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur/Vegetation: 4
Abstand: von 7 von 12 Tag(e)
Aufwand: 0.25 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
WH962: In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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