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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassungsnummer: |
053892-00 |
Zulassung: |
26.09.2023 bis 30.04.2038 |
Versuchsbezeichnung: |
10026-10001-AI-0-GA |
Wirkungsbereiche: |
Akarizid Insektizid Formulierung: Gas (in Druckpackung) |
Wirkstoffe: |
Kohlendioxid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 999 g/kg
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Abpackung: |
Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 26.00 t Anzahl: 1 Menge: 2.00 - 37.50 kg Anzahl: 1 Menge: 2.00 - 37.50 kg Anzahl: 1 Menge: 600.00 - 1000.00 kg Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 100.00 t
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Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen.
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Sicherheitshinweise: |
Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen. Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
Achtung
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Zulassungsinhaber: |
CARBO-Kohlensäurewerke
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Vertrieb: |
CARBO-Kohlensäurewerke
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
keine |
Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H281: Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder -Verletzungen verursachen. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
SF430 |
Das Betreten der begasten Kammer darf erst erfolgen, wenn durch Messungen sichergestellt ist, dass die Konzentration an Kohlendioxid unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes liegt. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten. |
SF431 |
Es ist sicherzustellen, dass begaste Kammern mit einem Warnhinweis versehen werden, der darauf hinweist, dass die Kammern mit Kohlenstoffdioxid begast wurden und Erstickungsgefahr besteht. |
SF432 |
Es ist durch die Lage und Konstruktion des Abluftsystems sicherzustellen, dass eine Kohlenstoffdioxidkonzentration von 3000 ppm in angrenzenden Flächen, auf denen sich unbeteiligte Dritte aufhalten können, nicht überschritten wird. Die Einhaltung der Grenzwerte ist durch Kontrollmessungen / Monitoring der Kohlenstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft zu bestätigen. |
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Auflagen
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Hinweise
NB663 |
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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