NW262: |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
EO005-1: |
SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. |
NN291: |
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft. |
NW263: |
Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. |
SB001: |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SE110: |
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS110: |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS210: |
Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610: |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
RK051: |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX021: |
R 21 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
RX034: |
R 34 : Verursacht Verätzungen |
SK001: |
S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren |
SK015: |
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
SX013: |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
SX026: |
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
SX027: |
S 27 : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen |
SX028: |
S 28 : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom Hersteller anzugeben) |
SX035: |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX045: |
S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen) |
SX057: |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
SP001: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
VH361: |
Der Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure-mono-2-chlorethylester darf 20 g/kg und an 1,2-Dichlorethan darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Ethephon nicht überschreiten. |