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Pflanzenschutzmittel Soleto gegen: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut in Feldsalat (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

007932-61/01-001

Handelsbezeichnungen:

Soleto

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 11.10.2016 bis: 31.12.2025

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Metobromuron

Zulassungsinhaber:

Certis Belchim B.V.

Vertrieb:

Certis Belchim B.V.

Kultur:

Feldsalat

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: bis: 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet 
Anwendungszeitpunkt: nach der Saat

vor dem Auflaufen

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Feldsalat: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 1 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Metobromuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VN231: Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
VN241: Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse, Kopfkohlen und Blattkohlen frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
VN242: Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Wurzel- und Knollengemüse frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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