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Pflanzenschutzmittel terrex Universalinsektizid gegen: Rübenfliege in Futterrübe; Zuckerrübe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

024190-66/00-004

Handelsbezeichnungen:

terrex Universalinsektizid

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 09.02.2010 bis: 31.07.2019

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Dimethoat

Zulassungsinhaber:

Cheminova A/S

Vertrieb:

terrasan

Kultur:

Futterrübe; Zuckerrübe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Rübenfliege

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: nach Befallsbeginn oder ab Warndienstaufruf

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Futterrübe: 35 Tage

Freiland: Zuckerrübe: 35 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 0 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
0.4 l/ha in 200 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Maleinsäureanhydrid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Nach Gebrauch ... gründlich waschen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. 
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. 
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. 

Auflagen

NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
VA230: Keine zusätzlichen Anwendungen mit anderen, diesen Wirkstoff enthaltenden Mitteln.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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