Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 20.00 l Anzahl: 1 Menge: 1.00 - 20.00 l
Gefahrenhinweise:
Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält Picloram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann vermutlich Krebs erzeugen . Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
008089-00/001: Handelsname: Kliper Importeur: MENORA GmbH Bescheid vom 25.02.2022 gültig bis 31.12.2024
008089-00/004: Handelsname: Kliper Bescheid vom 14.10.2022 gültig bis 31.12.2024
008089-00/002: Handelsname: RAPS PLUS Bescheid vom 14.06.2022 gültig bis 31.12.2024
008089-00/003: Handelsname: RAPS PLUS Bescheid vom 25.10.2022 gültig bis 31.12.2024
Parallelimport abgelaufen:
keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMK3
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3
WMO
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 208-0018: Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0098: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0140: Enthält Picloram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen .
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsbestimmungen
NG301-1
Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
NG346-1
Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
NW468
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Diese Datenbank beinhaltet 1913 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2023-09-06 09:04:43
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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