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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 04.04.2016 bis: 30.11.2024 |
Einsatzgebiet: |
Ackerbau |
Haus & Garten erlaubt: |
Nein |
Wirkungsbereiche: |
Wachstumsregler |
Wirkstoffe: |
Chlormequat |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
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Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
spritzen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
Frühjahr
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Stadium Kultur/Objekt: |
von: 2-Knoten-Stadium bis: Ligula (Blatthäutchen)-Stadium |
Wartezeit: |
Freiland: Hafer: 42 Tage
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Genehmigung §18: |
Nein |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 1 In der Kultur/Vegetation: 1 Abstand: |
Aufwand: |
2 l/ha in 200 - 600 l/ha
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Nach Gebrauch ... gründlich waschen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
Achtung
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Bemerkungen: |
keine Angaben |
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Anwendungsbestimmungen
keine |
Auflagen
WH963-1: |
Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten. |
WH9152: |
In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
NW642-1: |
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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