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Pflanzenschutzmittel COPRANTOL DUO gegen: Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) in Hopfen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

028956-60/00-002

Handelsbezeichnungen:

COPRANTOL DUO

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 11.01.2024 bis: 31.12.2026

Einsatzgebiet:

Hopfenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Kupferoxychlorid; Kupferhydroxid

Zulassungsinhaber:

Gowan Crop Protection Limited

Vertrieb:

Gowan Crop Protection Limited

Kultur:

Hopfen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)

Anwendungstechnik:

spritzen oder sprühen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: von BBCH 39 bis 55 und BBCH 71 bis 89

bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Hopfen: 14 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 7 von 14 Tag(e)
Aufwand: bis BBCH 37:: 3.21 kg/ha in 500 - 900 l/ha
bis BBCH 55:: 4.78 kg/ha in 900 - 1300 l/ha
ab BBCH 71:: 7.14 kg/ha in 1300 - 2000 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. 
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. 
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 
NW607-2
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # reduzierte Abstände: 90% 20 

Auflagen

NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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