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Anwendungsnummer: |
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Handelsbezeichnungen: |
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Zulassung des Mittel: |
Erstmalig: 19.10.2023 bis: 15.12.2025 |
Einsatzgebiet: |
Obstbau |
Haus & Garten erlaubt: |
Ja |
Wirkungsbereiche: |
Herbizid |
Wirkstoffe: |
Pelargonsäure |
Zulassungsinhaber: |
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Vertrieb: |
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Kultur: |
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Anwendungsbereich |
Freiland |
Schaderreger / Zweckbestimmung: |
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Anwendungstechnik: |
spritzen |
Stadium Schaderreger: |
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Anwendungszeitpunkt: |
während der Vegetationsperiode (März bis Oktober)
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Stadium Kultur/Objekt: |
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Wartezeit: |
Freiland: Kernobst: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Freiland: Steinobst: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
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Genehmigung §18: |
Nein |
Maximale Anzahl Behandlungen: |
In der Anwendung: 8 In der Kultur/Vegetation: 8 Abstand: von 21 von 28 Tag(e) |
Aufwand: |
100 ml/m²
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Mischungspartner: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
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Sicherheitshinweise: |
Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
keine Angaben |
Signalwörter: |
keine Angaben |
Bemerkungen: |
Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung |
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Anwendungsbestimmungen
SS205-1: |
Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
SS202: |
Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. |
NW608-1 (Abstand): |
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 5 |
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Auflagen
WW730: |
Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. |
WH9161: |
In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. |
SF247: |
Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden. |
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Hinweise
keine |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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