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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: Kezuro (008309-00)


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Handelsbezeichnungen:

Kezuro

Zulassungsnummer: 008309-00

Zulassung:

19.01.2018 bis 31.07.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2023-8 19.01.2018 31.07.2025
2022-3 19.01.2018 31.08.2023
2018-2 19.01.2018 30.04.2022
Versuchsbezeichnung: GLM-08309-H-0-SC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat

Wirkstoffe:

Metamitron Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 571 g/l 
Quinmerac Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 71 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 - 4 Menge:  1.00 - 10.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: GLOBACHEM NV
Vertrieb: BASF SE
Parallelimport gültig: 008309-00/003: Handelsname: AGRIMEX AZURO Importeur: Agrimex UK Ltd. 
Bescheid vom 23.12.2020 gültig bis 31.07.2025 

008309-00/001: Handelsname: Kezuro 
Bescheid vom 28.06.2019 gültig bis 31.07.2025 

008309-00/004: Handelsname: Kezuro SC Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 09.06.2023 gültig bis 31.07.2025 

008309-00/005: Handelsname: ZORRO SC Importeur: Crop Chem GmbH 
Bescheid vom 04.07.2023 gültig bis 31.07.2025 

Parallelimport abgelaufen: 008309-00/002: Handelsname: MITROQUIN 
Bescheid vom 24.03.2020 gültig bis 01.02.2024 

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMO Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
WMC1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NG343 Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. 
NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

VA271, SS2101, SS206, SS120, SS110, SF1891, SB199, NN3002, NW262, NW263, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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