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Pflanzenschutzmittel KN128OPZ gegen: Kohleule; Kohlweißlings-Arten; Freifressende Schmetterlingsraupen in Kohlrabi (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

008318-00/02-007

Handelsbezeichnungen:

KN128OPZ

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 17.02.2020 bis: 19.03.2022

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

Indoxacarb

Zulassungsinhaber:

Cheminova Deutschland GmbH

Vertrieb:

Kultur:

Kohlrabi

Anwendungsbereich

Gewächshaus

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Kohleule; Kohlweißlings-Arten; Freifressende Schmetterlingsraupen

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger: von: Eier und Larven bis: Larve 
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis: Vegetatives Erntegut bzw. vegetative Vermehrungsorgane haben endgültige Größe erreicht; Grannen sind sichtbar 
Wartezeit: Gewächshaus: Kohlrabi: 3 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur/Vegetation: 6
Abstand: 
Aufwand: 85 g/ha in 200 - 800 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
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BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
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Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: Anzahl der Behandlungen: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 8 Tage 

Anwendungsbestimmungen

SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. 

Auflagen

VV605: "Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet." Diese Angabe ist jeweils gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar auf der Packung, der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, auf der Umhüllung oder, sofern die Erzeugnisse lose abgegeben werden, auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang oder einer schriftlichen Aufzeichnung oder auf vergleichbare Weise jeweils am Ort der Abgabe, sofern die Angabe dem jeweiligen Lebensmittel zuzuordnen ist, anzugeben. Bei der Abgabe von Erzeugnissen an andere Personen als Verbraucher erfolgt die Kenntlichmachung der Behandlung durch die vorgeschriebene Angabe auf einer Außenfläche der Packungen oder Behältnisse und zusätzlich in den Begleitpapieren. Die genannte Angabe und Kenntlichmachung kann entfallen, wenn die Blätter des Kohlrabis vor dem Inverkehrbringen entfernt werden oder wenn sichergestellt werden kann, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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