NW265: |
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. |
EB001-2: |
SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) |
NN3002: |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
NW261: |
Das Mittel ist fischgiftig. |
SB001: |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB111: |
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. |
SB166: |
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SF245-02: |
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. |
SS206: |
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. |
RK051: |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX037: |
R 37 : Reizt die Atmungsorgane |
RX041: |
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden |
RX043: |
R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
SK015: |
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
SX002: |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
SX023: |
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
SX024: |
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden |
SX026: |
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
SX035: |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX046: |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
SX057: |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
SP001: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |