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Pflanzenschutzmittel CITO MAX gegen: Moose in Nichtkulturland ohne Holzgewächse (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

00A354-00/00-004

Handelsbezeichnungen:

CITO MAX

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 10.02.2020 bis: 31.08.2026

Einsatzgebiet:

Nichtkulturland

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Essigsäure

Zulassungsinhaber:

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Nichtkulturland ohne Holzgewächse

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Moose

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: ab Frühjahr

während der Vegetationsperiode

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Nichtkulturland ohne Holzgewächse: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 6
In der Kultur/Vegetation: 6
Abstand: von 7 Tag(e)
Aufwand: 25 ml/m² in 75 - 75 ml/m²
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht Hautreizungen. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: mit Abschirmung Anwendungstechnik: zur Teilflächenbehandlung 

Anwendungsbestimmungen

NW608-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
NS660-1: Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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