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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: PIRIMOR G (062470-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

PIRIMOR G

Zulassungsnummer: 062470-00

Zulassung:

11.05.2020 bis 15.03.2026 
Stand Zulassung
vom bis
2024-4 11.05.2020 15.03.2026
2022-5 11.05.2020 30.04.2024
2020-7 11.05.2020 30.04.2022
2020-6 11.05.2020 31.12.2020
Versuchsbezeichnung: ADD-91010-I-2-WG

Wirkungsbereiche:

Insektizid
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat

Wirkstoffe:

Pirimicarb Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 500 g/kg 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  0.05 - 5.00  kg 
Anzahl:  4 - 10 Menge:  1.00 - 5.00  kg 
Gefahrenhinweise: Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig bei Verschlucken. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Tödliche Vergiftung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: ADAMA Deutschland GmbH
Parallelimport gültig: 062470-00/104: Handelsname: AGRO PIRIMICARB Importeur: Crop Chem GmbH 
Bescheid vom 07.06.2021 gültig bis 15.03.2026 

062470-00/106: Handelsname: AGRO PIRIMICARB Importeur: Crop Chem GmbH 
Bescheid vom 04.07.2023 gültig bis 15.03.2026 

062470-00/102: Handelsname: BEC PIRIMICARB Importeur: Becesane s.r.o. 
Bescheid vom 10.03.2021 gültig bis 15.03.2026 

062470-00/107: Handelsname: Pirimor 50 WG 
Bescheid vom 20.11.2023 gültig bis 15.03.2026 

062470-00/105: Handelsname: PIRIMOR G Importeur: ALOA Handels GmbH 
Bescheid vom 22.06.2021 gültig bis 15.03.2026 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMI1A Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 1A

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

SS206, SF245-02, SB166, SB111, SB001, EB001-2, NN3001, NN410, NW263, SB005, SB010, WH952

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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