NN3001: |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. |
NN3002: |
Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
NW262: |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264: |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
NW265: |
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. |
SB001: |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB110: |
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SB166: |
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. |
SB199: |
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. |
SF245-01: |
Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. |
SS110: |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2101: |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202: |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS610: |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
WMFG1: |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1 |
RK051: |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX038: |
R 38 : Reizt die Haut |
RX063: |
R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
SK012: |
S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen |
SX002: |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
SX013: |
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
SX035: |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX046: |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
SX057: |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
VH611: |
Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten. |