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Pflanzenschutzmittel Revystar gegen: Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa); Schneeschimmel (Monographella nivalis) in Rasen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A275-00/02-001

Handelsbezeichnungen:

Revystar

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 16.10.2019 bis: 20.03.2030

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Mefentrifluconazole

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

BASF SE

Kultur:

Rasen
(In etablierten Beständen) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa); Schneeschimmel (Monographella nivalis)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 28 Tag(e)
Aufwand: 1.5 l/ha in 400 - 600 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält Mefentrifluconazole. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält iPoly 50-Lösung. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht Hautreizungen. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann die Atemwege reizen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind Ergänzungen zum Anwendungsbereich: Funktionsflächen auf Golfplätzen 

Anwendungsbestimmungen

VA263-1: Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland. 
SF275-21RA: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 21 Tagen nach der Anwendung in Rasen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren. 
SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. 
NW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet. 
NW606
(Abstand):
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 5 
NW605-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. # reduzierte Abstände: 50% 5,75% *,90% * 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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