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Pflanzenschutzmittel Greenforce 4 in 1 Rasendünger Unkraut und Mooskiller gegen: Moose in Rasen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

00B050-00/00-002

Handelsbezeichnungen:

Greenforce 4 in 1 Rasendünger Unkraut und Mooskiller

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 03.08.2023 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Dicamba; Mecoprop-P; Eisen-II-sulfat

Zulassungsinhaber:

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Rasen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Moose

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode

Frühjahr

August

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: 
Aufwand: 20 g/m² 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Verursacht Hautreizungen. 
Verursacht schwere Augenschäden. 
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Zerstörung von Haut und Augen Gesundheitsgefährdung 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: Behandlungszeitpunkt: zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 6 Wochen 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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