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Pflanzenschutzmittel Alginure Ascophos gegen: Schneeschimmel (Monographella nivalis); Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa) in Rasen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

007839-61/19-001

Handelsbezeichnungen:

Alginure Ascophos

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 28.10.2021 bis: 30.09.2024

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit)

Zulassungsinhaber:

TILCO-Alginure GmbH

Vertrieb:

TILCO-Alginure GmbH

Kultur:

Rasen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Schneeschimmel (Monographella nivalis); Dollarflecken-Krankheit (Sclerotinia homoeocarpa)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur/Vegetation: 4
Abstand: von 7 von 14 Tag(e)
Aufwand: 6 l/ha in 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

SF233: Es ist sicherzustellen, dass nach der letzten Behandlung des Roll-/Fertigrasens und vor dem Schälen dieser mehrfach intensiv gewässert wird (mindestens 2 x 10 L/qm Beregnung bzw. 30 L/qm natürlicher Niederschlag). 
SF230: Es ist sicherzustellen, dass die letzte Behandlung des Roll-/Fertigrasens spätestens 4 Wochen vor dem Schälen erfolgt. 
SF231: Es ist sicherzustellen, dass vor dem Schälen des Roll-/Fertigrasens verbliebenes Schnittgut durch Einsatz von Bürsten entfernt wird. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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