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Pflanzenschutzmittel Resolva Weedkiller gegen: Zweikeimblättrige Unkräuter; Einkeimblättrige Unkräuter in Rasen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

007812-00/00-003

Handelsbezeichnungen:

Resolva Weedkiller

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 03.05.2017 bis: 15.12.2022

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Ja

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Glyphosat

Zulassungsinhaber:

Syngenta Agro GmbH

Vertrieb:

Kultur:

Rasen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Zweikeimblättrige Unkräuter; Einkeimblättrige Unkräuter

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bis 2 Tage vor der Saat

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Rasen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 27 ml/m² 
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Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: Inhalt/Behälter ... zuführen. 
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Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: unverdünnt 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
WH914: In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen: gefunden: 282 angezeigt: 250

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.