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Pflanzenschutzmittel Naprop 450 gegen: Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut in Rucola-Arten (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A400-00/01-010

Handelsbezeichnungen:

Naprop 450

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 08.05.2020 bis: 31.12.2024

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Herbizid

Wirkstoffe:

Napropamid

Zulassungsinhaber:

GLOBACHEM NV

Vertrieb:

Plantan GmbH

Kultur:

Rucola-Arten

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Einjähriges Rispengras; Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Kletten-Labkraut

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: vor der Saat

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Rucola-Arten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1
In der Kultur/Vegetation: 1
Abstand: 
Aufwand: 0.85 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: mit Einarbeitung Anwendungstechnik: flache Einarbeitung (ca.5 cm Bodentiefe) 

Anwendungsbestimmungen

VN226: Wurzelgemüse frühestens 6 Monate nach der Anwendung, alle anderen Kulturen frühestens 2 Monate nach der Anwendung anbauen. 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

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Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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