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Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerungen 2024: SHARPEN 33 EC (008303-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

SHARPEN 33 EC

Zulassungsnummer: 008303-00

Zulassung:

03.07.2020 bis 31.05.2025 
Stand Zulassung
vom bis
2024-4 03.07.2020 31.05.2025
2023-4 03.07.2020 31.05.2024
2022-4 03.07.2020 31.05.2023
2021-6 03.07.2020 31.05.2022
2020-9 03.07.2020 31.05.2021
2020-7 03.07.2020 31.08.2025
Versuchsbezeichnung: SHP-74273-H-0-EC

Wirkungsbereiche:

Herbizid
Formulierung: Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

Wirkstoffe:

Pendimethalin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 330 g/l 
Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  0.50 - 1.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  0.50 - 1.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält Pendimethalin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
Verursacht schwere Augenreizung. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Zulassungsinhaber: Sharda Cropchem Espana S.L.
Vertrieb: keine Angaben
Parallelimport gültig: 008303-00/001: Handelsname: Sharpen 330 EC 
Bescheid vom 09.03.2023 gültig bis 31.05.2025 

008303-00/002: Handelsname: Sharpen 330 EC Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 01.12.2023 gültig bis 31.05.2025 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMK1 Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K1

Kennzeichnung nach GefStoffV

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 
SS110-1 Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. 

Auflagen

EB001-2, NT120, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SF245-02, SB111, WH952, WH951

Hinweise

NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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