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Pflanzenschutzmittel: Seedron (008200-00)


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Details

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Handelsbezeichnungen:

Seedron

Zulassungsnummer: 008200-00

Zulassung:

09.02.2018 bis 31.08.2024 
Versuchsbezeichnung: ADD-05027-F-0-FS

Wirkungsbereiche:

Fungizid
Formulierung: Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung

Wirkstoffe:

Tebuconazol Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 10 g/l 
Fludioxonil Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 50 g/l 
Abpackung: Anzahl:  10 Menge:  1.00  l 
Anzahl:  4 Menge:  5.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  20.00  l 
Anzahl:  2 Menge:  10.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  1000.00  l 
Anzahl:  1 Menge:  200.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Zulassungsinhaber: ADAMA Deutschland GmbH
Vertrieb: Syngenta Agro GmbH
Parallelimport gültig: 008200-00/003: Handelsname: Seedron Importeur: MENORA GmbH 
Bescheid vom 29.07.2020 gültig bis 31.08.2024 

008200-00/004: Handelsname: Seedron 
Bescheid vom 14.12.2020 gültig bis 31.08.2024 

008200-00/001: Handelsname: SEMOR Importeur: Star Chemicals doo 
Bescheid vom 28.08.2019 gültig bis 31.08.2024 

008200-00/002: Handelsname: SEMOR Importeur: Star Chemicals doo 
Bescheid vom 30.08.2019 gültig bis 31.08.2024 

008200-00/007: Handelsname: Teflux 
Bescheid vom 23.01.2024 gültig bis 31.08.2024 

Parallelimport abgelaufen: keine Angaben
Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMFE2 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2
WMFG1 Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0098: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

NH677 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen." 
NH680 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Behandeltes Saatgut und Reste wie Bruchkorn und Stäube, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle." 
NH682 Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen." 
NT699-6 Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden, die in der Liste "Saatgutbehandlungseinrichtungen mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt sind (einzusehen auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts). Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.06.2022 an zu erfüllen. 
NT716-1 Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass die Menge an Staub, die vom behandelten Saatgut abgerieben werden kann, den Referenz-Wert von 2 g Staub pro 180 kg Saatgut nicht überschreitet. Der Nachweis ist mit Hilfe der Heubach-Methode zu erbringen. Dieser Nachweis ist für alle Rezepturen im Rahmen der durch das Qualitätssicherungssystem zur Staubminderung in Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgeschriebene Probebeizungen und Funktionsprüfungen zu erbringen und zu dokumentieren. Änderungen in der Art und Menge der eingesetzten Zusatzstoffe oder beim Einsatz neuer Beizgerätetechnik erfordern einen neuen Nachweis. Die Vorgaben dieser Anwendungsbestimmung sind vom 01.06.2022 an zu erfüllen. 
NW470 Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. 

Auflagen

SF6161, SF618, SS1201, SS2204, EB001-2, NT700, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF6142, WH952

Hinweise

NB663 Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
Weitere Anwendungen:

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Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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