NN234: |
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. |
NN2842: |
Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. |
NW262: |
Das Mittel ist giftig für Algen. |
NW264: |
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. |
NW265: |
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. |
SB001: |
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. |
SB110: |
Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. |
SE110: |
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SF1891: |
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS110: |
Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2101: |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS2202: |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. |
SS610: |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
WMFE1: |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E1 |
WMFG1: |
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1 |
SX057: |
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden |
SX046: |
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
SX035: |
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden |
SX026: |
S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
SX023: |
S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben) |
SX002: |
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
RK018: |
R 36/37/38 : Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut |
RK051: |
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. |
RX040: |
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
SK015: |
S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen |
SP001: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |