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Pflanzenschutzmittel: Parallelimporte: VERSIS Grüne-Minze-Öl (007502-00/001)


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Details

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Importnummer:

007502-00/001
Status: gütig bis: 31.08.2026 Bescheid vom 05.06.2019
Handelsbezeichnungen:

VERSIS Grüne-Minze-Öl

Importeur:

VERSIS S.A.

Referenzmittel: BIOX-M

Referenzmittel Eigenschaften und Hinweise

Wirkungsbereiche:

Wachstumsregler

Wirkstoffe:

Grüne-Minze-Öl Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 948 g/l 

Abpackung: Anzahl:  1 Menge:  5.00 - 20.00  l 
Gefahrenhinweise: Enthält Carvone. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Unter Verschluss aufbewahren. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Schwerer Gesundheitsschaden 

Zulassungsinhaber:

XEDA International S. A.

Vertrieb:

Kennzeichnung nach GefStoffV

EUH 208-0176: Enthält Carvone. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsbestimmungen

SE1201 Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. 
SF155 Schutzhandschuhe und Arbeitskleidung tragen beim Reinigen von kontaminierten Oberflächen. 
SF169 Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen. 
SS1201-1 Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. 
SS2204 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. 
SS6201 Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. 
ST2203 Halbmaske mit Kombinationsfilter A2-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. 
VA270 Während und für mindestens 24 Stunden nach der Behandlung des Lagers sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels erfolgen. Frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung darf eine externe Belüftung erfolgen. 

Auflage

EB001-1: SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF138: Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt.
SF1472: Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
SF183-1: Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.
SX062: S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
SX035: S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
RK051: R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RX043: R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
RX065: R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
SK010: S 20/21 : Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
SK012: S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
SX002: S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013: S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX024: S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden

Hinweise

NB663: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NN000: Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.