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Pflanzenschutzmittel Karate Zeon gegen: Reblaus in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

024675-00/22-001

Handelsbezeichnungen:

Karate Zeon

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 08.03.2012 bis: 30.09.2024

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Insektizid

Wirkstoffe:

lambda-Cyhalothrin

Zulassungsinhaber:

Syngenta Agro GmbH

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Weinrebe

Anwendungsbereich

Topfkulturen (Gewächshaus)

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Reblaus

Anwendungstechnik:

gießen
Stadium Schaderreger: von: Eier und Larven bis: Imago 
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

bei Befall

bei Neubefall

Stadium Kultur/Objekt: von: Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern bis: 9 oder mehr Laubblätter entfaltet 
Wartezeit: Topfkulturen (Gewächshaus): Weinrebe: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 12 von 14 Tag(e)
Aufwand: 0.1 ml je l Substrat in 200 - 200 ml je l Substrat
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält lambda-Cyhalothrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. 
BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: Anwendungstechnik: Einzelpflanzenbehandlung Anwendungstechnik: bepflanzte Töpfe 

Anwendungsbestimmungen

keine

Auflagen

SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.