Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel Ridomil Gold MZ gegen: Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Anwendungsnummer:

024412-00/05-002

Handelsbezeichnungen:

Ridomil Gold MZ

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 05.10.2011 bis: 04.07.2021

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Mancozeb; Metalaxyl-M

Zulassungsinhaber:

Syngenta Agro GmbH

Vertrieb:

Kultur:

Weinrebe
(Nutzung als Tafel- und Keltertraube) 

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)

Anwendungstechnik:

spritzen oder sprühen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) : 28 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 10 von 14 Tag(e)
Aufwand: Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
Basisaufwand:: 0.72 kg/ha - 400 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 144 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
ES 61:: 1.44 kg/ha - 800 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. 
NT104: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. 
NW607-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # reduzierte Abstände: 50% 15,75% 10,90% 10 

Auflagen

SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.