Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummern: 006839-60 InnoProtect Pendi 400 SC
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Zulassungsnummer: |
006839-60 |
Zulassung: |
14.06.2012 bis 31.12.2024 |
Handelsbezeichnungen: |
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Versuchsbezeichnung: |
ADD-01100-H-0-SC |
Wirkstoffe: |
Pendimethalin Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstruktur: 400 g/l
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Abpackung: |
keine Angaben |
Gefahrenhinweise: |
Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
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Sicherheitshinweise: |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter ... zuführen.
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Gefahrensymbole: |
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Signalwörter: |
Achtung
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Zulassungsinhaber: |
ADAMA Deutschland GmbH
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Vertrieb: |
ADAMA Deutschland GmbH
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Parallelimport gültig: |
keine Angaben |
Parallelimport abgelaufen: |
keine Angaben |
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Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)
WMH3 |
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3 |
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Kennzeichnung nach GefStoffV
EUH 208-0098: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. |
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. |
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Anwendungsbestimmungen
NT145-1 |
Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
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NT146 |
Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. |
NT170 |
Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten. |
NW470 |
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
SS110-1 |
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. |
SS2101 |
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
SS610 |
Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. |
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Auflagen3>
EB001-2, NW262, NW264, NW265, SB001, SB005, SB010, SB111, SB166, SF245-02, SS206, RK050, SK012, SX002, SX024, SX035, SX046, SX057, RA007, SP001, VH385, WH951, WH952 |
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Hinweise
NB6641 |
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). |
NN100 |
Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. |
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Weitere Anwendungen:
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Pflanzenschutzmittel-Suche |
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013.
Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung erfolgt monatlich.
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