Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel NEU 1165 M gegen: Nacktschnecken in Ackerbaukulturen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

025956-00/00-013

Handelsbezeichnungen:

NEU 1165 M

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 15.05.2018 bis: 31.12.2031

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Molluskizid

Wirkstoffe:

Eisen-III-phosphat

Zulassungsinhaber:

W. NEUDORFF GMBH KG

Vertrieb:

W. NEUDORFF GMBH KG

Kultur:

Ackerbaukulturen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nacktschnecken

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Ackerbaukulturen: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4
In der Kultur/Vegetation: 4
Abstand: 
Aufwand: 50 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: Köderverfahren Anwendungstechnik: zwischen die Kulturpflanzen Hinweis zum Mittelaufwand: beim Auftreten von Deroceras Arten sind 25 kg/ha hinreichend wirksam 

Anwendungsbestimmungen

NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). 

Auflagen

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.