Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft

Pflanzenschutzmittel Metarex Duo gegen: Nacktschnecken in Gurke; Zucchini; Garten-Kürbis (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


 PSM-Suche Neuzulassungen Verlängerungen Abgelaufene Mittel
Ablauffristen Aufbrauchfristen Parallelimporte Zulassungsinhaber

Details

Dokumente Anbieter + Preise Kommentare

Anwendungsnummer:

00A425-00/00-005

Handelsbezeichnungen:

Metarex Duo

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 20.03.2020 bis: 31.08.2027

Einsatzgebiet:

Gemüsebau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Molluskizid

Wirkstoffe:

Eisen-III-phosphat; Metaldehyd

Zulassungsinhaber:

DE SANGOSSE

Vertrieb:

keine Angaben

Kultur:

Gurke; Zucchini; Garten-Kürbis

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Nacktschnecken
(nur zur Befallsminderung) 

Anwendungstechnik:

streuen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: Behandlung ab 14 Tage vor dem Pflanzen der Kultur

bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Stadium Kultur/Objekt: von: Keimung bis: 9 oder mehr Seitensprosse 1. Ordnung sichtbar 
Wartezeit: Freiland: Gurke: 7 Tage

Freiland: Zucchini: 7 Tage

Freiland: Garten-Kürbis: 7 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 5
In der Kultur/Vegetation: 5
Abstand: von 5 Tag(e)
Aufwand: 5 kg/ha 
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: keine Angaben
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: breitflächig Anwendungstechnik: zwischen die Kulturpflanzen 

Anwendungsbestimmungen

NT870: Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. 
NT673: Anwendung vor vollständigem Reihenschluss, Boden muss sichtbar sein. 
NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). 

Auflagen

NT671: Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT676: Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 2007 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-05-02 12:16:19


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.