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Pflanzenschutzmittel Enervin SC gegen: Falscher Mehltau (Plasmopara viticola) in Weinrebe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

008966-00/02-001

Handelsbezeichnungen:

Enervin SC

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 16.07.2019 bis: 31.07.2024

Einsatzgebiet:

Weinbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Ametoctradin

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

BASF SE

Kultur:

Weinrebe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

Anwendungstechnik:

spritzen oder sprühen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Stadium Kultur/Objekt: von: "Gescheine" (Infloreszenzen) deutlich sichtbar bis: Fortschreiten der Beerenaufhellung (bzw. Beerenverfärbung) 
Wartezeit: Freiland: Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) : 21 Tage

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 10 von 14 Tag(e)
Aufwand: Basisaufwand:: 0.6 l/ha in 150 - 300 l/ha
ES 61:: 1.2 l/ha in 150 - 300 l/ha
ES 71:: 1.8 l/ha in 150 - 300 l/ha
ES 75:: 2.4 l/ha in 150 - 300 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält BIT (Benzisothiazolinon). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: keine Angaben
Bemerkungen: Anwendungstechnik: mit Luftfahrzeug Hinweis zum Mittelaufwand: maximaler Mittelaufwand in der Kultur je Vegetationsperiode: 4,2 l/ha 

Anwendungsbestimmungen

NZ180: Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden. 
NT142: Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen. 
NT187: Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen. 
NW610
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen Bundeswasserstraßen sowie nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen. # 30 
NW611
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels mit Luftfahrzeugen auf Flächen in Nachbarschaft von den Bundeswasserstraßen Main, Mosel, Neckar, Rhein und Saar muss mindestens mit dem im Folgenden genannten Abstand erfolgen. # 20 
NG338-2: Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres maximal 2 Behandlungen mit Mitteln, die den Wirkstoff Ametoctradin enthalten. 

Auflagen

NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
WG734: Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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