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Pflanzenschutzmittel Belanty gegen: Rostpilze in Zierpflanzen (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Details

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Anwendungsnummer:

00A480-00/02-002

Handelsbezeichnungen:

Belanty

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 16.03.2022 bis: 20.03.2030

Einsatzgebiet:

Zierpflanzenbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Mefentrifluconazole

Zulassungsinhaber:

BASF SE

Vertrieb:

BASF SE

Kultur:

Zierpflanzen

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Rostpilze

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Stadium Kultur/Objekt:
Wartezeit: Freiland: Zierpflanzen: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

Genehmigung §18: Ja
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 7 von 10 Tag(e)
Aufwand: 2 l/ha in 500 - 2000 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält Mefentrifluconazole. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Enthält 1,2,3-Propanetricarboxylic acid, 2-hydroxy-, polymer mit a-hydro-hydroxy-poly(oxy-1,4-butanediyl) und 5-isocyanato-1-(isocyanatomethyl)-1,3,3-trimethylcyclohe-xane, polyethylene glycol mono-Me ether- und polyethylene-polypropylene glycol mono- C16-18-alkyl ethers-blocked. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. 
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. 
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen. 
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 
Verschüttete Mengen aufnehmen. 
Inhalt/Behälter ... zuführen. 
Gefahrensymbole: Gesundheitsgefährdung Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Achtung 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

SF275-56ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 56 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden. 
NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. 
NW609-2
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. # 5 
SF276-10ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden. 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Weitere Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

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