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Pflanzenschutzmittel Rubric gegen: Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) in Zuckerrübe; Futterrübe (Anwendung, Auflagen, Hinweise)


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Anwendungsnummer:

007468-00/00-018

Handelsbezeichnungen:

Rubric

Zulassung des Mittel:

Erstmalig: 12.06.2014 bis: 30.04.2020

Einsatzgebiet:

Ackerbau

Haus & Garten erlaubt:

Nein

Wirkungsbereiche:

Fungizid

Wirkstoffe:

Epoxiconazol

Zulassungsinhaber:

Cheminova Deutschland GmbH

Vertrieb:

Cheminova Deutschland GmbH

Kultur:

Zuckerrübe; Futterrübe

Anwendungsbereich

Freiland

Schaderreger / Zweckbestimmung:

Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola)

Anwendungstechnik:

spritzen
Stadium Schaderreger:
Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Stadium Kultur/Objekt: von: Bestandesschluss: über 90 % der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis: Rübenkörper hat erntefähige Größe erreicht 
Wartezeit: Freiland: Zuckerrübe: 28 Tage

Freiland: Futterrübe: 28 Tage

Genehmigung §18: Nein
Maximale Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2
In der Kultur/Vegetation: 2
Abstand: von 21 von 28 Tag(e)
Aufwand: 1 l/ha in 200 - 400 l/ha
Mischungspartner: keine Angaben
Gefahrenhinweise: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. 
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. 
Kann vermutlich Krebs erzeugen
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. 
Sehr giftig für Wasserorganismen. 
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. 
Sicherheitshinweise: keine Angaben
Gefahrensymbole: Schwerer Gesundheitsschaden Gefährlich für Tiere und Umwelt 
Signalwörter: Gefahr 
Bemerkungen: keine Angaben

Anwendungsbestimmungen

NW605-1
(Abstand):
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. # reduzierte Abstände: 50% 5,75% 5,90% * 
NW606
(Abstand):
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. # 5 

Auflagen

keine

Hinweise

keine
Alternative Anwendungen:

 Pflanzenschutzmittel-Suche
Diese Datenbank beinhaltet 1996 Pflanzenschutzmittel.
Stand: 2024-04-04 16:10:32


Quellenangabe: BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL) 2013. Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis Datenbankversion: 14.1 vom: 08.01.2015 kostenfrei abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel. Die Aktualisierung erfolgt monatlich.

Proplanta übernimmt keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte sowie für die Anwendung der Produkte.