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12.01.2011 

Ökostrom-Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Berlin - Das Gesetz über Erneuerbare Energien (EEG) fördert ausschließlich Öko-Strom. Dieser stammt vor allem aus Wind- und Wasserkraft, aber auch aus Solarstrahlung (Photovoltaik) und Biomasse, Erdbohrungen (Geothermie), biogenem Abfall sowie Deponie- und Klärgasen.

Erneuerbare Energie
(c) Butch - fotolia.com
Das Gesetz dient vor allem dem Klimaschutz und gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, die die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringern sollen.

Die Betreiber von Photovoltaikanlagen oder Windparks bekommen Vergütungen, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Die Differenz zu den Marktpreisen zahlen alle Stromkunden über eine Umlage. Sie steigt unter anderem, wenn mehr Ökostrom produziert wird. Die Umlage war im Jahr 2000 im EEG festgelegt worden, um den Ausbau der Ökoenergien anzuschieben. Für 2011 wurden Mehrbelastungen von 13,5 Milliarden Euro ermittelt, die über die Umlage von den Verbrauchern zu tragen ist.

Nach Angaben der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber steigt die Ökostrom-Umlage auf das Rekordhoch von 3,530 Cent je Kilowattstunde. Ein Plus von 70 Prozent im Vergleich zu den 2,047 Cent vom Vorjahr. Der Grund: Es gibt immer mehr Strom aus Wind, Sonne und Biomasse. 2009 arbeiteten in der Branche bereits 340.000 Menschen. Bis 2050 strebt die Regierung einen Ökostrom-Anteil von 80 Prozent an. (dpa)
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