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   05.01.2022 

Sonderstellung der Lohnabrechnung in landwirtschaftlich tätigen Betrieben

Für alle Arbeitnehmer, die in land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betrieben tätig sind, gibt es abrechnungstechnisch eine Sonderstellung. Man muss zunächst einmal eine Unterscheidung der verschiedenen Gutsklassen der landwirtschaftlichen Betriebe treffen und eine richtige Einordnung vornehmen.

Lohnabrechnung in der Landwirtschaftlicht
(c) proplanta
Wenn Sie als Unternehmen nicht zu den Gutsbetrieben zu zählen sind, dann können die Kategorien der anderen nicht bäuerlichen Betriebe ein Anwendungsfall sein. Wichtig ist die kollektivvertragliche Zuordnung der Abrechnungsmodalitäten. Da es bei der Landwirtschaft noch sehr viele Dienstnehmer gibt, die als Arbeiter eingestuft werden, gibt es auch Sonderbestimmungen bei den Abrechnungsmodalitäten. Herausfordernd ist die Lohnabrechnung insbesondere bei den zahlreich vorhandenen Nebenerwerbsbauern. Sie machen mittlerweile im deutschsprachigen Wirtschaftsraum den Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe aus. Wenn Sie also nur als Nebenerwerbsbauer tätig sind, dann werden Sie auch keinen Großbetrieb führen müssen.

Outsourcing der Abrechnung an externe Spezialisten sinnvoll

Das bringt ihnen zwar viele steuerliche Vorteile, aber lohntechnisch müssen Sie die gleichen Vorschriften beachten wie ein Großbetrieb. Gerade für kleine Betriebe in der Landwirtschaft erscheint daher auch das Outsourcing von Lohn- und Gehaltsabrechnungen Sinn zu machen. Für wenig Geld bekommen Sie in einem Lohnbüro ein Vielfaches an Leistung und können sich auf die punktgenaue Expertise der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Lohnbüro verlassen. Viele Betriebe in der Landwirtschaft schätzen dieses Service aufgrund der vollständigen Entlastung des eigenen operativen Betriebes. Gerade als Nebenerwerbsbauer kann die Arbeit auch sehr zeitaufwendig sein. Gleichzeitig besitzt der landwirtschaftlich tätige Unterhemer aber in den meisten Fällen noch weitere Einkünfte aus einem anderen Betrieb oder einer Selbständigkeit. Das macht die Abrechnung meist noch komplizierter und braucht den Rat eines fachlich versierten Steuerberaters. Insgesamt lassen sich die Vorteile des Outsourcings der Lohnbuchhaltung an externe Spezialisten wie folgt zusammenfassen.

Welche Vorteile bringt das Outsourcing der Lohnbuchhaltung für den landwirtschaftlich tätigen Unternehmer?

Vor allem sparen Sie Geld und Zeit. In dieser einmaligen Kombination können Sie auch immer aktuell auf Ihre Daten zugreifen, denn diese sind meist digital abrufbar. Viele Anbieter bieten Ihnen auch einen Zugriff auf Ihre Daten in Echtzeit an. Dadurch können Sie intuitiv handeln und zeitgenaue Analysen erstellen. Dank der nun gewonnen Unabhängigkeiten gewinnen Sie auch ihre zuvor verloren gegangene Kontrolle über die Zahlen zurück. (Pd)
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