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   24.07.2020 

Notrufmöglichkeiten für Personal, das allein tätig sind

Kranke Mitarbeiter kosten vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen viel Geld. Dies führt oftmals dazu, dass die internen Betriebsabläufe gestört werden. Sind Arbeiten in Einzelarbeit auszuführen – außerhalb der Ruf- und Sichtweite von Kollegen – darf dies lediglich mit einem besonderen Schutz erfolgen.

GPS-Tracker
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(c) mindfinder.com
Tätigkeiten im automatisierten Umfeld, Kontroll- oder Instandhaltungsarbeiten oder als Schornsteinfeger, aber auch die Tätigkeit von Lehrkräften gehören dazu. Bei der Allein- oder Einzelarbeit handelt es sich konkret um Tätigkeiten, die von einem Mitarbeiter allein ausgeführt werden. Die klassischen Einzelarbeitsplätze sind räumlich von den Arbeitsplätzen der Kollegen und Mitarbeitern getrennt und können stationär und mobil ausgeführt werden. Allerdings existiert eine wesentlich erhöhte Unfallgefährdung. Trotzdem muss der Mitarbeiter damit rechnen, dass er im Notfall keine Hilfe von Kollegen bekommt.

Rechtlich gesehen gilt die Einzelarbeit hierzulande als grundsätzlich erlaubt, da die Einzelarbeit auch nicht gefährlicher ist als die Arbeiten, die Kollegen in Gruppen ausüben. Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern, müssen verschiedene Regelungen des staatlichen Arbeitsschutzrechts eingehalten werden. Relevant sind die Paragrafen § 10 ArbSchG und § 4 Abs. 5 ArbStättV. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, die allein Arbeitenden angemessen und fürsorglich zu sichern. 

Einzelarbeit kann für Mitarbeiter gefährlich werden

Wenn sich ein Arbeitnehmer dauerhaft außerhalb der Ruf- und Sichtweite von anderen Personen aufhält, ist er in Einzelarbeit tätig. Dies kann einen negativen Einfluss auf die allgemeine Gesundheit des Alleinarbeiters haben, da das Risiko steigt, akut einen Unfall zu erleiden, plötzlich zu erkranken, Gefahrstoffen ausgesetzt zu sein oder Opfer einer psychischen Belastung zu werden. Falls sich der Mitarbeiter, der in Alleinarbeit tätig ist, verletzt, gibt es keinerlei schnelle Hilfe durch Kollegen oder Mitarbeiter, da sich niemand in der Nähe befindet.

Vor dem Hintergrund der Anforderungen der Einzelarbeit ist ein GPS-Tracker optimal geeignet. Er hilft, allein arbeitenden – und damit einem erhöhtem Gefährdungsniveau ausgesetzten – Mitarbeitern zusätzlichen Arbeitsschutz zu geben. Er ist mobil einsetzbar, sodass der hochmoderne, kleine und leichte GPS-Tracker eine lang andauernde Sicherung bietet. Mithilfe dieses kleinen GPS-Trackers hat der Arbeitnehmer die Chance, in kritischen Situationen einen Alarm auszulösen und sich auf diese Art und Weise schnell und unkompliziert Hilfe zu holen. So ist es möglich, dass die Verbindung zum Mitarbeiter schnell und sicher erfolgt.

Mithilfe der kleinen GPS-Trackern ist es auch für die betroffenen Mitarbeiter möglich, mit anderen Personen zu kommunizieren oder mit ihnen in Verbindung zu treten und nähere Informationen weiterzugeben. Eine andere Möglichkeit läge in der Aktivierung des Notfallknopfes, mit der eine direkte Unterstützung geholt werden könnte. Verantwortliche Personen und die Sicherheitskräfte schaffen es nun ganz komplikationslos über Smartphone oder den Computer, den Rettungsvorgang des Mitarbeiters einzuleiten und sich mit dem Träger des GPS-Trackers in Verbindung zu setzen.

GPS-Tracker – technisches Know-How für die persönliche Rettung

Die Technologie, auf dem der Tracker zum Arbeitnehmerschutz aufbaut, ist das „Global Satellite System“ (GPS), einer Konstellation aus 32 Satelliten, die dauerhaft im Orbit der Erde kreisen und ständig Datenpakete zur Erde senden. Die Anwender, die das Netz nutzen, können so ihren aktuellen, geografischen Standort auf der Erde bestimmen.

Das GPS wird vom Verteidigungsministerium der USA betrieben und wird bis heute hauptsächlich für militärische Zwecke genutzt. Doch seit Jahr 2000 wird es immer häufiger zu wissenschaftlichen und zivilen Zwecken gebraucht. Heutzutage gibt es kaum noch ein Smartphone, das nicht mit einem GPS ausgestattet ist. Es nutzen auch immer mehr Verbraucher einen GPS-Empfänger, beispielsweise für den Sport wie das Laufen und Radfahren. Auch für Fahrzeuge – sowohl zu allen Elementen des Flottenmanagement und zum Diebstahlschutz – bieten die kleinen Tracker eine Unterstützung.

Wie oben bereits erwähnt sehen sich im beruflichen Bereich viele Mitarbeiter – auch wenn sie sich keinem besonders gefährlichem Job gegenübersehen – mit vielen Risiken konfrontiert, wenn sie ihre Arbeit ausführen. Aus diesem Grund ist es für die betroffenen Arbeitnehmer erforderlich, dass sie die kleinen GPS-Tracker als Kommunikations- und Sicherungsmittel tragen. (Pd)
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