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14.01.2011 

Kinderlärm soll generell kein Klagegrund mehr sein

Kinderlärm in der Nachbarschaft soll künftig - anders als Autolärm - generell kein Grund sein, vor Gericht dagegen anzugehen. Das sieht ein Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung des Immissionsschutzgesetzes vor.

Kinderlärm
(c) frankoppermann - fotolia.com
Ein Ministeriumssprecher bestätigte am 14.01.2011 einen entsprechenden Bericht der «Passauer Neuen Presse». Der Bundesrat als Ländervertretung hatte im März 2010 eine gleichgerichtete Initiative gestartet.

Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und Einrichtungen wie Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind dem Entwurf zufolge keine schädliche Umwelteinwirkung. «Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.»

Anlass für die Neuregelung ist, dass Anwohner einige Male gegen Kindertagesstätten erfolgreich vor Gericht klagten. Die Kläger beriefen sich dabei auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und machten einen Umweltschaden geltend.

Der Entwurf soll nach den Worten des Ministeriumssprechers im Februar 2011 ins Bundeskabinett kommen. Ergänzend sei eine Novelle des Bauplanungsrechts mit der Klarstellung geplant, dass Kitas künftig auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sein sollen. Städtetagspräsidentin Petra Roth begrüßte die Pläne. «Kinder und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben», sagte sie der Zeitung.

Der Bundesrat hatte sich im März 2010 hinter die Bestrebungen der Bundesregierung gestellt und den Gesetzgeber aufgefordert, klar zu stellen, «dass Kinderlärm sozialadäquat ist». Dies könne dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sogenannte Abwehransprüche sollen nach Meinung der Länderkammer auf Einzelfälle begrenzt bleiben. (dpa)


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Kinderlärm im Mietshaus
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